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November 2003 |
Steuerliche Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Kapitaleinkünften ab 1. April 2003 |
Durch eine Totalreform der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Budgetbegleitgesetz 2003 kommt es ab 1. April 2003 zur Beseitigung der Diskriminierung ausländischer Kapitaleinkünfte. Da eine besondere Anrechnungsbestimmung für ausländische Quellensteuern nicht ins Gesetz aufgenommen worden ist, erfolgt nunmehr eine konkrete Regelung in der Auslands-KEST-Verordnung 2003 vom 29. August 2003. Besteuerung von Auslandseinkünften Der Neuregelung ab 1. April 2003 unterliegen ausländische Dividenden, Zinsen aus ausländischen Bankguthaben, Zinsen aus Forderungswertpapieren, die sich auf einem ausländischen Depot befinden, sowie Erträge aus Auslandsfonds. Form der Besteuerung :: Im Veranlagungsverfahren auf Grund der Steuererklärung ab 1. April 2003 Anrechnung der ausländischen Quellensteuer Auf Grund der Eingangs zitierten Auslands-KEST-Verordnung 2003, welche ab 1. September 2003 in Kraft getreten ist, kann die im Ausland einbehaltene Quellensteuer nur bis zur Höhe von 15 % der Kapitalerträge angerechnet werden, sodass bei einer höheren ausländischen Quellensteuer jedenfalls 10 % KEST einzubehalten ist. Endbesteuerungswirkung Bereits mit der Anwendung des Sondersteuersatzes von 25% treten die gleichen Wirkungen der Endbesteuerung in einkommenssteuerlicher und erbschaftssteuerlicher Hinsicht ein, wie beim KEST-Abzug von inländischen Einkünften. Achtung auf Rückwirkung für vergangene Jahre Wer bereits ab 1. April 2003 in den Genuss der Endbesteuerung kommen möchte, muss die ausländischen Kapitaleinkünfte in seiner Einkommensteuererklärung 2003 offen legen und mit dem Sondersteuersatz von 25 % unter Anrechnung der ausländischen Quellensteuern versteuern. Hat er in den Vorjahren diese Kapitaleinkünfte aber nicht erklärt, läuft er Gefahr, vom Finanzamt gefragt zu werden, wie er es bisher mit der Steuerpflicht dieser Einkünfte in Österreich gehalten hat. Der künftige Abzug der KEST durch die Bank ab 1. April 2004 erfolgt zwar anonym und unterliegt grundsätzlich dem Bankgeheimnis, welches gegenüber dem Fiskus bekanntermaßen nur beschränkt Schutz bietet. Bild: © sergign - Fotolia |
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