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Mai 2006 |
Steuerliche Begünstigung von Auftragsforschung für Klein- und Mittelbetriebe |
:: Zielsetzung KMU waren bisher von den steuerlichen Begünstigungen im Forschungsbereich häufig ausgeschlossen, wenn das wesentliche Merkmal der eigenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit nicht erfüllt wurde. Durch das Wachstums- und BeschäftigungsG 2005 wurde die steuerliche Forschungsförderung ausgedehnt, indem Aufwendungen/Ausgaben für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung begrenzt steuerwirksam geltend gemacht werden können. :: Wirkungsweise In Anlehnung an die Förderung bei selbst durchgeführter Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gibt es auch bei der Auftragsforschung folgende Steuerbegünstigungen:
Die Begünstigung von Auftragsforschung ist auch deshalb vorteilhaft, weil Aufwendungen/Ausgaben, welche bei eigener Forschung und Entwicklung nicht berücksichtigt werden können (z.B. Abschreibungen, Verwaltungs- und Vertriebskosten), bei der Auftragsforschung gefördert werden. :: Einschränkungen Forschungsfreibetrag und Forschungsprämie schließen einander aus, daher hat der Einkommensteuerpflichtige für das jeweilige Wirtschaftsjahr zu entscheiden, welche Begünstigung er in Anspruch nimmt. Der Kreis der Auftragnehmer ist mit dem EU/EWR-Raum beschränkt und bezieht sich auf Unternehmen oder Einrichtungen, welche (auch) mit Forschungs- und experimentellen Entwicklungsaufgaben befasst sind. Hierbei kommt es nicht auf den Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens, sondern auf den konkreten Auftrag an. Ausgeschlossen sind Einrichtungen, die im Konzern des Auftraggebers eingegliedert sind. Die Doppelförderung eines Forschungsauftrags auf Seiten des Auftraggebers und Auftragnehmers ist nicht gestattet, weshalb genaue Aufzeichnungen und klare Mitteilungen zwischen den Partnern notwendig sind. Bild: © Henry Schmitt - Fotolia |
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