Klienten-Info

Klienten-Info Webausdruck body { font-size: 11px; } .ausgabe { font-size: 10px; } .artikeltitle { font-size: 12px; font-weight:bold; } .bodytext { font-size: 11px; } .bodysubtitle { font-weight: bold; }

Web Ausdruck WT Pedevilla Steuerberatungs GmbH & Co KG - https://www.wt-pedevilla.at/
Juni 2007
Fallfrist 30. Juni 2007: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2006
 

:: Erstattung ausländischer Vorsteuern an inländische Unternehmer

Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2006 bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Im Wesentlichen sind folgende Tatbestände betroffen: Reisekosten (Hotel, Bewirtung, PKW-Miete und Treibstoff etc.) Repräsentation, Dienstleistungen (Beratung, Seminare, Kongresse, Messen etc.).
Informationen für Erstattungsmöglichkeiten aus Deutschland erhält man unter der Internetadresse www.bzst.bund.de. Der Antrag ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben.

:: Erstattung inländischer Vorsteuern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer können sich die österreichische Vorsteuer für 2006 ebenfalls bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Zuständig ist das Finanzamt Graz-Stadt (Telefon: +43/316/881-0). Bei erstmaliger Beantragung ist ein Fragebogen (Verf 18) auszufüllen. Der Antrag (U5) und eine Unternehmerbestätigung nicht älter als 1 Jahr (U70) samt Originalbelege sind einzureichen.

Bild: © a_korn - Fotolia

Klienten-Info Web Ausdruck
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© WT Pedevilla Steuerberatungs GmbH & Co KG | Klienten-Info