Klienten-Info
Web Ausdruck WT Pedevilla Steuerberatungs GmbH & Co KG - https://www.wt-pedevilla.at/ |
August 2007 |
Klarstellungen des BMF zur Gastwirtepauschalierung |
Für die Anwendung der Pauschalierung sind gem. Rz. 4292 EStR branchenfremde Leistungen dann nicht schädlich, wenn sie nicht mehr als 25% betragen. Laut BMF 17.3.2007 sind die Umsätze aus dem Verkauf von Tabakwaren nicht in diese Grenze einzubeziehen, weil es sich hiebei um branchentypische Umsätze handelt. Bild: © Ewa Walicka -Fotolia |
Klienten-Info Web Ausdruck Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © WT Pedevilla Steuerberatungs GmbH & Co KG | Klienten-Info |