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Juli 2005 |
Bilanzpolitische Maßnahmen für Klein- und Mittelbetriebe |
In den letzten Jahren ist zunehmend der Trend zu beobachten, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss als Kommunikations- und Argumentationsinstrument des Unternehmers eingesetzt wird. Die Aussagekraft und Wirkung der Bilanz wird dabei erheblich von bilanzpolitischen Maßnahmen beeinflusst. Der gezielte Einsatz von (legalen) bilanzpolitischen Maßnahmen sollte daher für jeden Unternehmer - und nicht nur für Großkonzerne - ein wichtiges Instrument der Unternehmenssteuerung sein. Der vorliegende Beitrag gibt daher einen Überblick über die vom HGB gedeckten bilanzpolitischen Maßnahmen. Die Anlässe für eine gezielte Bilanzpolitik sind vielfältig: :: Steuerpolitik: Da der handelsrechtliche Abschluss grundsätzlich auch für die Steuerermittlung maßgeblich ist, kann ein niedriger Gewinnausweis angestrebt werden um Steuern zu sparen. Je nach Zielsetzung stehen einem Unternehmen nach HGB unterschiedliche bilanzpolitische Maßnahmen zur Verfügung. Hinzuweisen ist jedoch in diesem Zusammenhang auf den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, demzufolge nicht unbegründet von den einmal gewählten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen abgegangen werden darf. Der Einsatz bilanzpolitischer Maßnahmen sollte daher auch langfristige Überlegungen beinhalten. Den Ausweis eines möglichst hohen Gewinns erreicht man zB durch:
Will man hingegen einen möglichst niedrigen Gewinn ausweisen, bieten sich im Gegensatz zu oben folgende Maßnahmen an:
Verfolgt man das Ziel ein möglichst niedriges Fremdkapital aufzuweisen, da eine höhere Eigenkapitalquote normalerweise günstigere Finanzierungskonditionen mit sich bringt, so könnten folgende Sachverhaltsgestaltungen ausgeübt werden:
Die im Rahmen dieses Beitrages beschriebenen Gestaltungsmöglichkeiten sind selbstverständlich nicht abschließend aufgezählt und sollen Ihnen einen Überblick über wesentliche Bilanzierungsspielräume geben. Da der Umfang und die Einsatzmöglichkeiten von bilanzpolitischen Maßnahmen branchen- und unternehmensabhängig sind, empfiehlt es sich, eine maßgeschneiderte Bilanzierungsstrategie gemeinsam mit Ihrem Wirtschaftstreuhänder zu erarbeiten. Bild: © Anna Blau - BMF |
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